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Religionsunterricht

 

An der Volksschule Mittersill findet der Religionsunterricht für folgende Religionsbekenntnisse statt:

 

Römisch-katholisch

Alle Kinder, welche bei der Aufnahme in die Volksschule den Taufschein für das röm.-katholische Religionsbekenntnis vorlegen, nehmen am Religionsunterricht dieses Bekenntnisses teil.

Im Rahmen des Religionsunterrichts werden die Kinder in der 2. Klasse auf die Feier der Heiligen Erstkommunion vorbereitet.

 

Islamisch (IGGÖ)

Alle Kinder, welche der islamischen Religionsgemeinschaft angehören, nehmen am islamischen Religionsunterricht teil.

 

Orthodox

Alle Kinder, welche einer orthodoxen Glaubensgemeinschaft angehören, nehmen am Religionsunterricht orthodox teil.

 

Evangelisch A.B.

Sofern mindestens drei Kinder mit evangelischem Religionsbekenntnis die Volksschule Mittersill besuchen, wird eine Religionsgruppe an der Schule geführt. Wenn weniger als drei evangelische Kinder die Schule besuchen, wird versucht, den Besuch des Unterrichts an einer Nebenschule zu ermöglichen.

 

Schulgottesdienstereligion kirche

Im Laufe des Schuljahres finden folgende Schulgottesdienste in der Pfarrkirche Mittersill statt. Alle Schulkinder auch anderer Religionsbekenntnisse sind dazu herzlich eingeladen.

  • Schulanfangsgottesdienst
  • Weihnachtsgottesdienst
  • Ostergottesdienst
  • Schulschlussgottesdienst

 

Adventfeiern

In der Adventzeit wird in allen Klassen regelmäßig eine Feier abgehalten. Dabei werden alle Kinder zum Mitfeiern eingeladen. Die Feiern werden ökumenisch gestaltet.

Eine Adventfeier in der Vorweihnachtszeit gestalten wir gemeinsam mit den Schulanfängerkindern der beiden Kindergärten.

 

Besuch des Hl. Nikolaus

In den vergangenen Jahren hat der Heilige Nikolaus die Vorschulklasse und die 1. Klassen besucht. Vielleicht kommt er auch in diesem Jahr wieder vorbei?

 

Anmeldung zum Freigegenstand / Abmeldung vom Pflichtgegenstand

Eine Anmeldung zum Freigegenstand Religion eines Religionsbekenntnisses steht allen Kindern, die ohne Bekenntnis sind, zu. Diese muss in der 1. Schulwoche des betreffenden Schuljahres bis Freitag in schriftlicher Form (formloses Schreiben mit Unterschrift) bei der Direktion einlangen. Die Zustimmung der unterrichtenden Lehrperson zur Anmeldung ist von der Direktion einzuholen.

Eine Abmeldung vom Religionsunterricht für ein Schuljahr ist ausschließlich in der 1. Schulwoche des betreffenden Schuljahres bis Freitag in schriftlicher Form möglich. Diese Abmeldung muss bis 12 Uhr bei der Direktion eingelangt sein.

 

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