Schuleinschreibung und Schulreifefeststellung
Während des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres erhalten alle Familien von Kindern, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig sind, eine Einladung zur Schuleinschreibung und zur Schulreifefeststellung.
Im Laufe der Zeit bis zur Schulreifefeststellung erhält jedes Kind ein besonderes Heft für Schulanfängerkinder vom ÖJRK und eines vom Bildungsmedienverlag Jungösterreich.
Schuleinschreibung - Datenerhebung
Alle künftigen Schulkinder kommen mit mindestens einem Erziehungsberechtigten zur persönlichen Vorstellung in die Direktion der Volksschule. Diese findet meist im November des Vorjahres statt. Vorab werden bereits folgende Unterlagen gesammelt im Kindergarten abgegeben:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmebogen (inkl. Angabe Sozialversicherungsnummer)
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Meldebestätigung des Kindes (Kopie)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Nachweis des religiösen Bekenntnisses - Taufschein (Kopie)
- bei geschiedenen Eltern: Obsorge-Entscheid (Kopie)
- Mutter-Kind-Pass, sofern die Geburt des Kindes vor dem gemäß dem Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt erfolgte, und auf Wunsch der Erziehungsberechtigten für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht dieser Tag an die Stelle des Tages der Geburt treten soll.
- Schriftliches Ansuchen (formloses Schreiben an die Direktion) sofern eine vorzeitige Einschulung gewünscht wird
Schulreifefeststellung
Im Frühling werden die kommenden Schulanfängerkinder zur Reifefeststellung ins Schulhaus eingeladen.
Die Reifefeststellung wird von Lehrpersonen der Volksschule durchgeführt. Dabei werden sämtliche Entwicklungsbereiche in kindgerechter Weise beleuchtet.
Nach erfolgter Reifefeststellung werden alle Unterlagen ausgewertet und die Entscheidung für die Schulreife oder die Schulunreife von der Direktion getroffen. Der Austausch mit den Kindergartenteam ist für die Entscheidungsfindung förderlich. Dafür ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig. Das dafür vorgesehene Formular wird im Rahmen der Datenerhebung allen Familien ausgehändigt.
Das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten wird jedenfalls von der Direktion gesucht, sofern Beratungen erforderlich sind.
Die Entscheidung über die Schulreifefeststellung wird in schriftlicher Form allen Familien mitgeteilt.
Die Termine für die Schuleinschreibung und Schulreifefeststellung entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
FAQs zur Schulreifefeststellung
Schnuppern in der Volksschule
Im Laufe des letzten Kindergartenjahres lernen die Schulanfängerkinder bei mehreren gemeinsamen Aktivitäten das Schulhaus und manche Lehrpersonen bereits kennen.
So werden gemeinsame Adventfeiern, Vorlesestunden oder gemeinsame Turnstunden unternommen. Ein Schnuppervormittag wird meist im Jänner von den Kindergartengruppen besucht.
Elterninformationsabend
Im Rahmen eines Elterninformationsabends informiert die Direktorin alle Familien von Schulanfängerkindern über organisatorische Belange zur Schuleinschreibung sowie über Inhalte der Reifefeststellung. Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg vom Kindergartenkind zum Schulkind werden ebenfalls vermittelt.
Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes während des Schuljahres
Bei einem Zuzug nach Mittersill muss ein schulpflichtiges Kind ab dem Tag der Anmeldung des Hauptwohnsitzes auch an der Schule angemeldet werden.
In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten ersucht, mit der Direktion so früh wie möglich in Kontakt zu treten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mindestens eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter und das aufzunehmende Kind werden zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung an der Volksschule benötigt:
Mitzubringen zum Aufnahmegespräch
Das aufzunehmende Kind wird entsprechend dem Geburtsdatum einer Schulstufe - einer Klasse von der Direktion zugeteilt.
Schulbedarfslisten im Schuljahr 2024/25
2c Klasse