Im Laufe der Volksschulzeit wird bei allen Schulkindern mit Hilfe von standardisierten Testverfahren erhoben, ob eine Lese- oder Rechtschreibschwäche festgestellt werden kann.
Sofern eine solche Beobachtung gemacht wird, werden die Erziehungsberechtigten des Kindes darüber in einem Beratungsgespräch aufgeklärt und über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten beraten.
Frau Maria Mattersberger ist ausgebildete Lese-/Rechtschreibtrainerin. Sie bietet an der Schule einen Lese-/Rechtschreibförderkurs für Kinder mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder -störung an.
Kindern, bei denen eine Lese- oder Rechtschreibschwäche festgestellt wurde, werden bei schriftlichen Leistungsfeststellungen verschiedene Hilfsmittel angeboten:
- Verfassen der Arbeit am PC – Textverarbeitungsprogramm
- Nutzung eines Online-Wörterbuchs (Tablet-Hilfe)
- Angabenformat A3
- Leselineal
- Audioaufnahme zum Hören der Aufgabenstellung
- Pausieren/Unterbrechen der Audiodatei – mehrere Hörphasen
- Vorlesen der Angabe durch die Lehrperson
Eine Lese- oder Rechtschreibschwäche wird bei der Korrektur von schriftlichen Leistungsfeststellungen berücksichtigt, in dem Fehler in Kategorien zusammengefasst und bewertet werden.