lrf01Im Laufe der Volksschulzeit wird bei allen Schulkindern mit Hilfe von standardisierten Testverfahren erhoben, ob eine Lese- oder Rechtschreibschwäche festgestellt werden kann.

Sofern eine solche Beobachtung gemacht wird, werden die Erziehungsberechtigten des Kindes darüber in einem Beratungsgespräch aufgeklärt und über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten beraten.

Frau Maria Mattersberger ist ausgebildete Lese-/Rechtschreibtrainerin. Sie bietet an der Schule einen Lese-/Rechtschreibförderkurs für Kinder mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder -störung an.

 

Kindern, bei denen eine Lese- oder Rechtschreibschwäche festgestellt wurde, werden bei schriftlichen Leistungsfeststellungen verschiedene Hilfsmittel angeboten:

  • Verfassen der Arbeit am PC – Textverarbeitungsprogramm
  • Nutzung eines Online-Wörterbuchs (Tablet-Hilfe)
  • Angabenformat A3
  • Leselineal
  • Audioaufnahme zum Hören der Aufgabenstellung
  • Pausieren/Unterbrechen der Audiodatei – mehrere Hörphasen
  • Vorlesen der Angabe durch die Lehrperson

Eine Lese- oder Rechtschreibschwäche wird bei der Korrektur von schriftlichen Leistungsfeststellungen berücksichtigt, in dem Fehler in Kategorien zusammengefasst und bewertet werden.

 

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