Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen jeweils am Ende eines Semesters durch die Lehrpersonen beurteilt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Leistungsbeurteilungsverordnung vorgegeben.
1. Semester
Am Ende des ersten Semesters erhalten die Kinder der 1. bis 4. Schulstufe eine Schulnachricht mit der Beurteilungsform eines Ziffernzeugnisses. Bei der Alternativen Leistungsbeurteilung wird den Kindern eine Semesterinformation ausgestellt. Kinder der Vorschulstufe erhalten ein Zertifikat der Schule über die Teilnahme an den Verbindlichen Übungen der Vorschulstufe.
2. Semester
Am Ende des Schuljahres erhalten ordentliche Schülerinnen und Schüler der 0. - 3. Schulstufe ein Jahreszeugnis. Die Kinder der 4. Schulstufe erhalten bei erfolgreichem Schulabschluss ein Jahres- und Abschlusszeugnis.
Am Jahreszeugnis ist der erfolgreiche Abschluss der Schulstufe und damit verbunden die Erlaubnis zum Aufstieg in die nächste Schulstufe angeführt, sofern die dafür erforderlichen Kriterien vom Kind erbracht wurden.
Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler gelten die entsprechenden Regelungen zum Aufstieg oder Verbleib in der Schulstufe. Diese sind unter dem Link Deutschförderung zu finden.
Ziffernzeugnis und Schriftliche Erläuterung
Diese Beurteilungsform steht allen Schulstufen zur Verfügung, sofern im Klassenforum keine Alternative beschlossen wird. Eine Alternative ist nur in der 1. und 2. Schulstufe möglich.
Zusätzlich zur Beurteilung mit dem Ziffernzeugnis und der dazugehörigen Erläuterung findet ein Gespräch zwischen Lehrperson, Erziehungsberechtigtem und Kind (KEL-Gespräch) 1x pro Semester statt.
Alternative Leistungsbeurteilung - Lernziellisten
Diese Beurteilungsform kann in den Klassenforen der 1. und 2. Schulstufe beschlossen werden.
In der 1. Schulstufe erhalten die Kinder diese Form der Leistungsbeurteilung in beiden Semestern. In der 2. Schulstufe kann diese Alternative noch im 1. Semester ausgestellt werden. Am Ende der 2. Schulstufe ist jedenfalls die Beurteilung in Form des Ziffernzeugnisses mit einer Schriftlichen Erläuterung gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Beurteilung mit Lernziellisten ist zusätzlich ein verpflichtendes Bewertungsgespräch zwischen Lehrperson, Erziehungsberechtigtem und Kind zu führen, welches protokolliert wird.