Für eine Freistellung von mehr als 5 Tagen bedarf es der Zustimmung der Bildungsdirektion.
Ansuchen an die Bildungsdirektion um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für mehr als 5 Tage
http://www.vs-mittersill.salzburg.at/images/stories/artikel/pdf/Fernbleiben_vom_Unterricht_01_mehr_als_eine_Woche.pdf