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Am 20. Jänner 2021 haben wir SchulleiterInnen mit dem Bundesgesetzblatt BGBl II Nr. 25/2021 die Informationen zur Übergabe der Schulnachrichten für das 1. Semester erhalten. Das Bundesgesetzblatt enthält die Semesterferienverordnung 2021 - C-SeVO 2021. Laut § 9 Abs. 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Schulnachricht bzw. Semesterinformation an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters 2021.

 

Was heißt das in der Praxis?

Die Kinder erhalten NICHT am Freitag, 5.2.2021 die Schulnachricht/die Semesterinformation.

 
SONDERN:

Alle Kinder erhalten die Schulnachricht/Semesterinformation des 1. Semesters an ihrem 1. Schulbesuchstag im 2. Semester.

  

 

Sonder-Möglichkeit für SchülerInnen der 4. Schulstufe:

Auf Verlangen können Erziehungsberechtigte die Schulnachricht am Freitag, 5. Februar bei der Schule abholen. Dafür ist ein persönlicher Termin mit der jeweiligen Lehrperson erforderlich.

Dies ist für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, deren Schulnachricht für eine Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule als der Mittelschule Mittersill erforderlich ist. Diese Anmeldung müssen Sie selbst mit der Schulnachricht Ihres Kindes bei der jew. Schule vornehmen.

Für all jene Schülerinnen und Schüler, die nach der Volksschule die Mittelschule Mittersill besuchen wollen, tätigt die Volksschule die Anmeldung für die Mittelschule. Sie müssen dafür NICHT die Schulnachricht am 5. Februar abholen.

 

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