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Folgende Informationen zum Unterricht bis vorläufig Ostern stehen unserer Volksschule zur Verfügung:

 

Unterricht nach Stundenplan für alle Kinder ab 15. Februar 2021

Der Unterricht findet ab dem Beginn des 2. Semesters für alle Kinder wieder entsprechend dem Stundenplan in den Klassenräumen unseres Volksschulgebäudes statt.

Die Schulnachricht/Semesterinformation des 1. Semesters bekommen alle Schülerinnen und Schüler am 1. Tag des Schulbesuchs nach den Ferien.

 

pdfElternbrief des Herrn BM Faßmann 

 

Corona-Testung mit Einverständniserklärung als Voraussetzung für Unterricht im Schulhaus

Alle Schülerinnen und Schüler werden jeweils am Montag und Mittwoch in der Schule mit einem Anterior-Nasaltest ("Nasenbohrer-Test") getestet, der von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Dafür erforderlich ist die 1x für alle Testungen geltende ausgefüllte und unterschriebene pdfEinverständniserklärung zur Testung.

Bitte geben Sie diese Einverständniserklärung Ihrem Kind unbedingt am Montag, 15. Februar in die Schule mit. Ohne Vorliegen dieser Einverständniserklärung darf Ihr Kind nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen.

Information in verschiedenen Sprachen

 

Ablauf der Testung:

Die Testung führt das Kind gleich in der Früh beim Ankommen im jeweiligen Klassenraum unter Aufsicht und mit Unterstützung der Lehrperson durch.

Eltern, die die Testung im Klassenraum beim eigenen Kind gerne selbst durchführen möchten, können dies tun. Bitte melden Sie diesen Wunsch an die Direktion (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sie werden ersucht, für die Dauer des Aufenthalts im Schulhaus und Klassenraum eine FFP2-Maske zu benützen.

Sollte an einem Testtag ein Kind erkrankt sein, führen wir die Testung am ersten Tag des erneuten Schulbesuchs des Kindes durch.

 

Wenn bei der Testung ein positives Ergebnis angezeigt wird, werden die Erziehungsberechtigten des Kindes sofort telefonisch verständigt. Das Kind ist bei der Schule abzuholen. Der Arzt oder 1450 ist von den Erziehungsberechtigten zu informieren. 

 

Bei Kindern, die bereits an Corona erkrankt waren und die eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, der nicht älter als sechs Monate ist, wird die Testung nicht durchgeführt.

 

Home-Schooling:

Ohne eine durchgeführte Corona-Testung bei der Schule darf Ihr Kind jedoch nicht dem Unterricht im Schulhaus beiwohnen. Es muss den Lernstoff aus allen Unterrichtsgegenständen zu Hause bewältigen. Die jeweiligen Lehrpersonen (Klassenlehrer, Religionslehrer, Werklehrer etc.) übermitteln dafür Ihrem Kind auf MS Teams die Arbeitsaufträge. Diese sind der Lehrperson mit Ende des Unterrichtstages (entsprechend dem Stundenplan um 11:25 oder 12:20 Uhr) wieder auf MS Teams zu retournieren. Ggf. muss eigenständig Lern- oder Arbeitsmaterial bei der Schule abgeholt werden.

Eltern, die für ihr Kind keine Corona-Testung wünschen, müssen dies bis zum 12. Februar 2021 um 11:30 Uhr schriftlich an die Direktion der Volksschule Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Diese Meldung gilt für sämtliche folgende Schulwochen bis eine neue Verordnung erlassen wird.

 

Zutritt ins Schulgebäude

Der Zutritt ins Schulgebäude ist für alle Eltern und Erziehungsberechtigte sowie weitere schulfremde Personen - mit Ausnahme der o.a. Unterstützung des eigenen Kindes bei der Corona-Testung - nicht erlaubt. Sofern Sie Kontakt mit einer Lehrperson oder der Schulleitung brauchen, kontaktieren Sie bitte die jew. Person rechtzeitig auf MS Teams, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Weitere Hygiene-Maßnahmen

  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für alle Kinder im Schulhaus
  • Entfall der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht am Sitzplatz im Klassenraum
  • Ausnahme von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausschließlich nur nach Vorlage eines ärztlichen Attest
  • Die Lehrperson/Schulleitung kann für einzelne Unterrichtsformen/Unterrichtsteile, bei denen der Abstand zueinander eng ist, einen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen lassen.
  • Klasse = "Haushaltsgemeinschaft": Der Sicherheitsabstand untereinander im Klassenraum kann unterschritten werden.
  • Bildsymbole im Schulhaus zur Erinnerung ans Abstand-Halten
  • Vermeidung einer Durchmischung von Klassen am Vormittag durch schulinterne Organisation von Pausen etc.
  • Corona-Testpflicht für alle Lehrpersonen

 

 

Unterricht Bewegung und Sport

An Volks- und Sonderschulen können in geschlossenen Räumen Koordinations-, Kräftigungs- und Beweglichkeitsaufgaben mit niedriger Herz-Kreislaufbelastung und niedriger Atemfrequenz durchgeführt werden. Kontaktsportarten sind unzulässig.
Der Unterricht erfolgt auch im Freien in Straßenkleidung, außer das Umziehen kann unter Einhaltung des erhöhten Sicherheitsabstandes von zwei Metern erfolgen. Das Tragen eines MNS während des Bewegungs- und Sportunterrichts im Freien ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf angeordnet werden.

 

Unterricht Musikerziehung

Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten (Flöte spielen) ist im Präsenzunterricht untersagt. Im Unterricht für Musikerziehung und in verwandten Unterrichtsgegenständen ist die gemeinsame Nutzung von Instrumenten durch Lehrkräfte und Schüler/inne/n nach Möglichkeit zu vermeiden; bei Nutzung von Instrumenten durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

 

Unverbindliche Übungen

Die unverbindlichen Übungen Schulchor und Werken finden weiterhin nicht statt.

Der Muttersprache-Unterricht Türkisch findet lt. Stundenplan statt - alle Teilnehmer tragen während dieses Unterrichts den Mund-Nase-Schutz.

 

Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen dürfen weiterhin nicht durchgeführt werden.

Somit entfallen im heurigen Schuljahr die Schitage für alle Schulstufen.

 

Leistungsfeststellungen

Schularbeiten dürfen nur im Präsenzunterricht stattfinden.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf dieser Homepage, sobald sie der Schule vorliegen.

 

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